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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2012 | S. 43–44Es folgt Seite №43

Nr. 1

Urteil des Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, vom 25. Januar 2011 (4A_613/2010)

Weisung zum Umgang mit Geldspenden von Patienten rechtmässig, Kündigung wegen Missachtung zulässig

Spitäler und Heime dürfen per Weisung regeln, dass Geldspenden von Patienten und Angehörigen prinzipiell einem Personalfonds zukommen müssen. Hält eine leitende Angestellte eine solche Weisung des Arbeitgebers für unrechtmässig, so darf sie sich nicht einfach darüber hinwegsetzen und ihrem Team…
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