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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2012 | S. 2–10Es folgt Seite №2

Pflegerecht – eine Standortbestimmung*

I. Einleitung

Das neue Erwachsenenschutzrecht wird per 1. Januar 2013 das dannzumal 101 Jahre in Kraft stehende Vormundschaftsrecht (Art. 360–456 ZGB) ablösen. Im Prinzip bildet das von den Räten am 19. Dezember 2008 verabschiedete neue Recht aber bereits den «Geist» jenes Rechts ab, das gelten soll, und es hatte insofern Ermessensentscheide und Standards der Betreuung bereits bislang zu…

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