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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2014 | S. 47–50Es folgt Seite №47

Nr. 50

Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. August 2013 (IV 2012/447)

Kostenübernahme von Kinderspitexleistungen

Die Kostenübernahme von Kinderspitexleistungen orientiert sich am konkreten Bedarf. Eine zusätzliche quantitative Beschränkung des Leistungsumfangs entspricht nicht der gesetzlichen Konzeption. Die im IV-Rundschreiben Nr. 308 festgelegte abstrakte Höchstgrenze von 8 Stunden für Situationen, in denen während 24 Stunden pro Tag…
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