BGE 140 V 543
Assistenzbeitrag
Höchstgrenzen können bei Menschen mit einer schwereren Behinderung und einem tendenziell höheren Hilfebedarf zu einer Benachteiligung gegenüber Menschen mit einer leichteren Behinderung und einem tieferen Hilfebedarf führen. Gemäss Bundesgericht stellt dies jedoch keine unzulässige Diskriminierung dar (E. 3.6.3.).Grundlage für die Bemessung des…[…]