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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2016 | S. 2–11Es folgt Seite №2

Vermögensverwaltung durch Vorsorgeauftrag und durch Vertretung des Ehegatten/eingetragenen Partners

I. Einleitung

Natürliche Personen handeln als Rechtssubjekte grundsätzlich selbständig. Sind sie volljährig und urteilsfähig, können sie ihre Autonomie im Rahmen der Rechtsordnung vollständig ausüben. Das Erwachsenenschutzrecht setzt ein, wenn Personen infolge eines sog. Schwächezustands (z.B. geistige Behinderung, psychische Störung, Demenzerkrankung) in ihrer Selbständigkeit …

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