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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2020 | S. 1–1Es folgt Seite №1

Editorial

Das neue Jahr ist so neu nicht mehr, frisch ab Druck ist aber das erste Heft, das Sie, liebe Leserinnen und Leser, in Händen halten und hoffentlich mit derselben Freude, wie Sie den sonnigen Januar erlebt haben, lesen werden.

Die wissenschaftlichen Beiträge befassen sich mit einem Kunterbunt an Themen. In einem ersten Beitrag werden die sicher vielen Leser/innen unbekannte Lebenswirklichkeit von Young Carers in der Schweiz und deren rechtliche Rahmenbedingungen von Agnes Leu, Fabian Berger, Elena Guggiari, Alexandra Wirth und Daniel Phelps vorgestellt. Dominique Diethelm widmet ihren Beitrag dem strafrechtlichen Schutz der Geheim- und Privatsphäre in der Pflege und verdeutlicht einmal mehr die Wichtigkeit des Datenschutzes.

Der dritte Beitrag von Fabian Teichmann und Madeleine Camprubi greift die ungelöste und wohl nie richtig lösbare Baustelle Suizidhilfe auf und gibt eine konzise Zusammenfassung hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen für den Gesetzgeber und die Justiz. Jürg Schläfli schliesslich präsentiert zum Abschluss eine aktuelle Übersicht, wie die Gesundheitspolitik der Kantone die Ausgestaltung der Ergänzungsleistungen beeinflusst. Diese wer- den ja mit dem für 2021 geplanten Inkrafttreten des revidierten Ergänzungsleistungengesetzes eine grundlegende Änderung erfahren. Trotzdem bleibt das Ergänzungleistungssystem die subsidiäre Pflegeversicherung.

Das Forum des vorliegenden Hefts befasst sich mit der Angehörigenpflege. Mit diversen Beiträgen von Kaspar Küng, Franzisca Domeisen Benedetti, André Fringer, Cécile Fäh, Andrea Schneider, Hardy Landolt, Jean-Damien Meyer, Stefanie Becker, Andreas Petrik und Martina Filippo werden die Lebenswirklichkeiten der betreuenden und pflegenden Angehörigen, die Versicherungsleistungen und die Möglichkeiten einer Anstellung von pflegenden Angehörigen sowie die vom Bundesrat geplanten Verbesserungsmöglichkeiten für erwerbstätige Angehörige, die kurzfristig betreuerische und pflegerische Aufgaben innerhalb der Familie übernehmen, vorgestellt. Die Beiträge verdeutlichen, dass die Problematik einer angemessenen Entlastung und Entschädigung für pflegende Angehörige zwar erkannt, aber noch nicht gelöst ist. Es mag eine herkulische Herausforderung sein, aber die Schweiz braucht eine Pflegeversicherung.

Dass die Maschinerie des Gesetzgebers und der Verwaltung in Bern nicht ruht und zu Beginn des neuen Jahres zahlreiche Vorschriften geändert haben, zeigt die von Brigitte Blum-Schneider betreute Rubrik Gesetzgebung. Für einmal fehlen Urteilsbesprechungen, dafür lädt das von Brigitte Blum-Schneider geführte Interview mit dem neuen Redaktionsmitglied, Andreas Petrik, zum Verweilen ein. Ich wünsche nicht nur dem neuen Redaktionsmitglied, sondern Ihnen allen weiterhin im Jahr 2020 viel Erfolg und Freude – nicht nur am Leben, sondern auch bei der Lektüre des vorliegenden Heftes.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.