Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2012 | S. 105–108Es folgt Seite №105

Nr. 8

Urteil des Kreisgerichts Toggenburg SG, 3. Abteilung, vom 19. September 2011 (OV.2010.15-T03ZK–BRA; rechtskräftig)

Heimaufenthaltsvertrag – Tarifschutz

Der Rückforderungsanspruch wegen zu viel bezahlter Betreuungstaxen richtet sich nach Bereicherungsrecht und verjährt innerhalb eines Jahres seit der ersten Reklamation. Keine Verletzung des Tarifschutzes durch zusätzlich zur Grundtaxe erhobene pauschale Betreuungstaxen, auch wenn der Heimbewohner keine besonderen Betreuungsleistungen beansprucht,…
[…]