Urteil des Kreisgerichts Toggenburg SG, 3. Abteilung, vom 19. September 2011 (OV.2010.15-T03ZK–BRA; rechtskräftig)
Heimaufenthaltsvertrag – Tarifschutz
Der Rückforderungsanspruch wegen zu viel bezahlter Betreuungstaxen richtet sich nach Bereicherungsrecht und verjährt innerhalb eines Jahres seit der ersten Reklamation. Keine Verletzung des Tarifschutzes durch zusätzlich zur Grundtaxe erhobene pauschale Betreuungstaxen, auch wenn der Heimbewohner keine besonderen Betreuungsleistungen beansprucht,…[…]