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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2012 | S. 66–80Es folgt Seite №66

Pflegerecht - eine Standortbestimmung (2. Teil)*

D. Vermögens- und erbrechtliche Fragen

1. Vorbemerkungen

Es kann und soll in diesem Abschnitt nicht darum gehen, das Pflegepersonal in der Beratung zur Errichtung von Nottestamenten zu schulen – man lasse im Gegenteil die Finger davon! Aber es gilt das Bewusstsein zu vermitteln, dass das Erwachsenenschutzrecht nicht das einzige Rechtsgebiet ist, das im gesundheitlich…

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