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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2016 | S. 65–65Es folgt Seite №65

Editorial

Die Zeit vergeht wie im Flug! Das zweite Heft erinnert daran, dass bald die Jahreshälfte erreicht ist. Hoffentlich verlebten Sie, liebe Leserinnen und Leser, bis anhin angenehme Tage und Wochen mit viel Sonnenschein.

Weniger angenehm ist es für pflegebedürftige Personen, wenn sie unsachgemäss betreut und gepflegt werden. Hardy Landolt thematisiert in seinem Beitrag die Pflegefehler aus juristischer Sicht und ergänzt die Erkenntnisse des pflegewissenschaftlichen Beitrags zum selben Thema im vorangegangenen Heft. Der Nachweis eines Pflegefehlers, verstanden als unerwünschtes Ereignis, das durch eine Nichtbeachtung der gehörigen Sorgfalt verursacht worden ist, ist zentrale Voraussetzung für die verschiedenen Formen einer juristischen Verantwortlichkeit der handelnden Pflegepersonen.

Dass nicht nur die pflegebedürftigen Personen selber, sondern auch Pflegepersonen mitunter schutzbedürftig sind, verdeutlichen die Ausführungen von Gabriela Medici. In Zeiten, in welchen die Pflegekosten stetig steigen und sich auf einem Niveau einpendeln, das für normal verdienende Personen je nach Pflegeform eine grosse Herausforderung darstellt, ist die Versuchung gross, billige Pflegepersonen aus dem Ausland zu rekrutieren. Dass die Pendelmigranten – meist weiblichen Geschlechts – keine «Sklaven» sind und nicht ausgebeutet werden dürfen, ist eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit. Gleichwohl bestehen in der Praxis zahlreiche ungeklärte Fragen, wie dieses neue Phänomen des Pflegearbeitsalltages verfassungs- und arbeitsrechtlich zu verorten ist.

Einen anderen, zunehmend zentralen Aspekt der Pflegefinanzierung greift das von Thomas Gächter betreute Forum auf. Zusammen mit Sarah Leoni, Arlette Meienberger, Andrea Domanig, Martina Filippo, Helena Zaugg, Yvonne Padrutt und Brigitte Blum-Schneider äussert sich der Forumsverantwortliche zu allen Facetten der Wirtschaftlichkeitsproblematik im Zusammenhang mit den Pflegekosten. Dem Leser wird bei der Lektüre dieses Kaleidoskops einmal mehr bewusst, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben in diesem Bereich nicht erledigt hat. Die Rechtsprechung ihrerseits ist mitunter widersprüchlich, betont aber zunehmend, dass auch hohe Pflegekosten bei Vorhandensein einer markant billigeren Alternative gleichwohl noch wirtschaftlich sein können.

Die Rubrik Gesetzgebung, von Brigitte Blum-Schneider betreut, widerspiegelt die zunehmende Bedeutung der Pflegeproblematik für den Gesetzgeber mit der Auflistung von zahlreichen Gesetzesvorhaben und parlamentarischen Vorstössen. Die Rubrik Rechtsprechung enthält in diesem Heft lediglich eine Urteilsbesprechung von Iris Herzog-Zwitter zur medizinischen Dokumentationspflicht. Die Neuigkeit des vorliegenden Heftes ist das Erscheinen des ersten, mit René Schwendimann geführten Interviews. Es ist angedacht, in den kommenden Heften regelmässig Interviews mit Personen zu veröffentlichen, die einen engen Bezug zur Pflege aufweisen. Mit wenigen Hinweisen auf neu erschienene Bücher zum deutschen Pflegerecht hat der Regenbogen dieses Heftes sein Ende erreicht – und Sie, werte Leser, haben hoffentlich eine interessante Lektüre gehabt!

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.