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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2017 | S. 65–65Es folgt Seite №65

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser

Auch das zweite Heft des diesjährigen Jahrganges, dass Sie in Händen halten, ist ein bestes Beispiel dafür, dass die rechtlichen Probleme in der Pflege vielfältig und mancherorts ungelöst sind. Umso wichtiger ist es, dass Recht und Pflege miteinander in einem ständigen Austausch sind.

Bestes Beispiel für die interdisziplinären Herausforderungen ist der Beitrag von Yvonne Padrutt und Agnes Leu zur Akut- und Übergangspflege, welche der Gesetzgeber mit besten Absichten anlässlich der Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet hat. Die Autorinnen betonen zu Recht, dass das neue Instrument lediglich ein Mauerblümchendasein fristet, dessen Gründe bis anhin zu wenig erforscht sind.

Neue Ansätze sind auch im Zusammenhang mit der Finanzierung von Pflegeleistungen im Ausland vonnöten. Michael Bertschi hat sich mit der Problematik im Rahmen einer Masterarbeit vertieft auseinandergesetzt und präsentiert in seinem Beitrag eine konzise Standortbestimmung mit Handlungsempfehlungen, damit inskünftig billigere, aber darum nicht zwingend qualitativ schlechtere Pflegeheimaufenthalte im Ausland via die schweizerische Sozialversicherung finanziert werden können.

Ueli Kieser widmet sich in seinem Beitrag, der auf einem Referat anlässlich der Pflegerechtstagung beruht, der vielschichtigen Problematik, ob und inwieweit im Zusammenhang mit Pflegefehlern Sozialversicherungsleistungen geltend gemacht werden können. Insbesondere ist die Frage umstritten, unter welchen Voraussetzungen ein pflegerisches Verhalten, das von einem anerkannten Standard abweicht, als Unfall qualifiziert werden kann.

Zahlreiche offene Fragen bestehen auch hinsichtlich der Qualitätssicherung in der Pflege. Das Forum befasst sich aus mehreren Perspektiven mit dieser Problematik und macht deutlich, dass ein Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht. Elsbeth Betschon und Elsbeth Luginbühl erinnern in ihrem Beitrag daran, dass eine Zertifizierung im Gesundheitswesen bereits seit mehreren Jahrzehnten gang und gäbe ist. Sabine Hahn, Thomas Schwarze und Christa Vangelooven befassen sich aus wissenschaftlicher Sicht mit der Pflegequalität und stellen das für Schweizer Verhältnisse angepasste Pflegequalitätsmodell (QHOM) vor. Der betriebswirtschaftlich orientierte Beitrag von Florian Liberatore, Eva Hollenstein, Sarah Kriech und Alfred Angerer nimmt eine kritische Analyse vor und formuliert Handlungsempfehlungen für die Gestaltung von Zertifizierungsverfahren. Brigitte Blum-Schneider und Eva Slavik schliesslich widmen sich den rechtlichen Vorgaben an eine qualitativ hochstehende Pflege und runden den Reigen der Beiträge mit Hinweisen auf die eher «mageren» Vorgaben des Gesetzgebers ab.

Die Rubrik Gesetzgebung, von Brigitte Blum-Schneider betreut, belegt einmal mehr, dass im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung und -versorgung ein Reformstau besteht. In der Rubrik Rechtsprechung werden von Annette Jamieson und Jacques Moullet, Georg Ranert sowie Hardy Landolt drei Urteile aus den Bereichen Sozialversicherungs-, Haftpflicht- und Erwachsenenschutzrecht besprochen. Persönliche Einblicke in den herausfordernden Lebens- und Berufsalltag eines Vaters eines behinderten Kindes, der gleichzeitig Kinderspitexunternehmer ist, gewährt Thomas Engeli in seinem Interview.

Mit dem Hinweis auf verschiedene neue Bücher in der Rubrik Neuigkeiten schliesst sich der Reigen des vorliegenden Heftes und damit eine hoffentlich informative Lektüre.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.