Urteil Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich vom 11.10.2018 (KV.2017.00030)
Umfang der Leistungspflicht des Unfallversicherers für Pflegekosten – Grundsätze der Überversicherungsberechnung im Verhältnis zwischen Grundpflege- und Hilflosenentschädigung
Der Unfallversicherer hat gemäss Art. 18 UVV nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch die akzessorische Grundpflege vollumfänglich zu vergüten. Entsprechend besteht eine subsidiäre Leistungspflicht…[…]