Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 29. August 2019 (BGE 145 V 304)
Umfang der kantonalen Mitfinanzierung ausserkantonaler stationärer Wahlbehandlungen
Nach bisheriger bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann eine im kantonalen Leistungsauftrag des Listenspitals festgehaltene Mengenbeschränkung, die sich nur auf die Einwohner des Auftrag gebenden Kantons bezieht, nicht von einem anderen Kanton angerufen werden, um die anteilmässige Vergütung der…[…]