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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2012 | S. 129–129Es folgt Seite №129

Editorial

Das dritte Heft der seit 2012 neu im Stämpfli-Verlag alle drei Monate erscheinenden Zeitschrift Pflegerecht – Pflegewissenschaft liegt Ihnen, liebe Leser, vor. Wie in den vorherigen Heften angekündigt, wird diese Ausgabe dem interdisziplinären Anspruch gerecht und enthält nicht nur Abhandlungen zu rechtlichen, sondern auch zu pflegewissenschaftlichen Themen. Das pflegewissenschaftliche Pflänzchen gedeiht nach einem Schattenwurf in der kälteren Jahreszeit prächtig. Die Schriftleitung freut sich deshalb auf die künftigen Beiträge der reflektierenden Pflegewissenschaft.

Das Forum Wissenschaft hält erstmals vier Beiträge bereit. Annette Jamieson und Hardy Landolt gehen der in der Praxis sich immer akuter stellenden Frage nach, ob und inwieweit Kommunikationsleistungen in der Pflege mit den Patienten, Versicherern und Dritten ersatzpflichtige Krankenversicherungsleistungen darstellen. Sie versuchen dabei nach einer rechtlichen Auslegeordnung die Kommunikationsleistungen tabellarisch zu katalogisieren. Ueli Kieser spürt den sozialen Risiken im Pflegebereich nach. Die eine oder andere Nichtjuristin wird nach der Lektüre irritiert zurückbleiben mit der Erkenntnis, dass beispielsweise ein Sturz nicht immer ein Unfall ist oder man nicht invalid ist, obwohl man den angestammten Pflegeberuf, den man so sehr liebt, krankheits- oder unfallhalber nicht mehr ausführen kann.

In emotionelle und rationale Abgründe führt die als Abhandlung überaus dienliche Besprechung von Iris Herzog eines Luzerner Urteils zur Frage, ob behindert geborene Kinder einen Anspuch auf Schadenersatz, insbesondere auf eine Genugtuung, haben. Der Richterspruch, ohnehin behindertes Leben sei hinnehmbar, mag einleuchten, doch sollte letztlich der Gesetzgeber entscheiden, ob ungewolltes behindertes bzw. nicht behindertes oder gewolltes, aber anders vorgestelltes neues Leben einen Schadenersatz begründet. Ebenso «grenzwertig» ist der Beitrag von Paul Flühmann, der für das Gros der Leser unbekannte Einblicke in den Gefängnisalltag gewährt. Der Autor fasst die Ergebnisse einer Pilotstudie betreffend Infektionen mit dem HI-Virus, dem Hepatitis-C-Virus und ausgewählten Geschlechtskrankheiten zusammen, die erhellt, dass bei inhaftierten Menschen Infektionskrankheiten aus verschiedenen Gründen weiter verbreitet sind als in der übrigen Bevölkerung.

Die beiden Foren Gesetzgebung und Rechtsprechung sind thematisch breit aufgestellt. Einer Zusammenstellung der in der Frühjahrs-, Sonder- und Sommersession 2012 in Bundesbern behandelten parlamentarischen Vorstösse rund um Pflegefragen folgt ein Überblick über drei geplante Vernehmlassungen zu gesundheitsrelevanten Erlassen. Sodann wird auf die seit 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen hingewiesen. Die Rechtsprechungsübersicht umfasst Urteile aus den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht und zum Wohnsitzbegriff von Heimbewohnern.

Der konkrete Fall widmet sich der Frage von Dieter Schalk (Spitex Kaiseraugst), was gilt, wenn übergewichtige Patienten sich weigern, ein Pflegebett anzuschaffen, und das angestellte Pflegepersonal deshalb nicht rückenschonend arbeiten kann. Angela Hensch beantwortet diese Fragen rund um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.

Es bleibt mir, Ihnen, liebe Leser, viel Vergnügen bei der Lektüre zu wünschen und Sie zu ermuntern, uns Ihre Anregungen zukommen zu lassen.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.