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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2012 | S. 168–171Es folgt Seite №168

Nr. 14

Urteile des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteile vom 4. Januar 2010 8C_31/2009, 8C_32/2009, 8C_33/2009, 8C_34/2009, 8C_35/2009

«Zürcher Lohnklagen»

Keine besoldungsmässige Diskriminierung der Aktivierungstherapeutinnen und -therapeuten der Stadt Zürich.

Sachverhalt

Auf den 1. Juli 2002 führte die Stadt Zürich ein neues Lohnsystem ein (sog. strukturelle Besoldungsrevision). Nach dem neuen Besoldungssystem richtet sich der Lohn der städtischen Angestellten primär nach dem Schwierigkeitsgrad der Funktion, der…

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