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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2012 | S. 130–139Es folgt Seite №130

Ersatzpflicht des Krankenversicherers für Kommunikationsleistungen in der Pflege

I. Einleitung

Die medizinische Behandlung, aber auch die Pflege, erfordert eine vielfältige Kommunikation:

  • Kommunikation zwischen der versicherten Person und dem Leistungserbringer: Die versicherte Person (unter Einschluss allfälliger Angehöriger) und der Leistungserbringer führen mehr oder minder intensive Vertragsverhandlungen. Im Zusammenhang mit Pflegemassnahmen hat der Leistungserbringer…
[…]