Advanced Practice Nurse und Clinical Nurse Specialist – neue Entwicklungen bei Pflegefachpersonen
Inhaltsübersicht
- I. Begriffe
- II. Titelschutz
- III. Entwicklungen im Rahmen des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG)
- IV. Zulassung von CNS und von APN im Gesundheitsrecht
- V. Zulassung von CNS und von APN im Krankenversicherungsrecht
- VI. Tätigkeitsspektrum der CNS und der APN nach gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und im Krankenversicherungsrecht
- VII. Dokumentationspflichten mit Blick auf die Tätigkeit von CNS
- VIII. Hinweise zu Zusatzversicherungen
- IX. Haftpflichtrechtliche Aspekte der Tätigkeit von CNS und von APN
- X. Berufshaftpflichtversicherung
- XI. Krankenversicherungsrechtliche Vergütung der Tätigkeit von CNS und von APN
- Literaturverzeichnis
I. Begriffe1
A. Clinical Nurse Specialists (CNS)
CNS bilden eine Untergruppe der Advanced Practice Nurses (APN). APN ist also ein Überbegriff für verschiedene Rollen und schliesst zum Beispiel «Clinical Nurse Specialists» (CNS) und «Nurse Practitioners» (NP) ein.2 Welches die massgebenden Abgrenzungskriterien sind, wird nicht einheitlich beurteilt. Deshalb stellt die nachstehende…
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