Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2018 | S. 188–189Es folgt Seite №188

Nr. 107

BGE 143 V 451

Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes

Entgegen Art. 4 lit. d der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) bestimmt sich der Unterstützungswohnsitz eines dauernd fremdplatzierten Kindes nach Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG und nicht nach dem infolge Verweises in Art. 4 lit. d IVSE als (inter-)kantonales Recht geltenden Art. 25 ZGB.

Sac…

[…]