Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I – Staatshaftung und Regress, Bundespersonal und Datenschutz, vom 19. März 2019 (A-3548/2018)
Rechtswidrige Datenbekanntgabe durch Grundversicherer
Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern der Helsana Gruppe beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung nach Art. 4 Abs. 1 DSG vorliegt.Sachverhalt
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