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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2013 | S. 194–207Es folgt Seite №194

Erbrechtliche Verfügungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Altersschwäche der verfügenden Person

I. Einführung

Verfügungen von Todes wegen werden häufig erst im fortgeschrittenen Alter oder bei schwerer Krankheit verfasst und damit zu einer Zeit, in der die Fähigkeit der Erfassung komplexer Sachverhalte und auch die Erkennung von Einflussversuchen nachgelassen haben können. Wenn bei älteren, aber auch bei kranken Menschen die Geisteskraft abgenommen und damit die Gefahr einer übermässigen…

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