BGE 140 V 113
Kein Anspruch auf Assistenzentschädigung bei Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung
Bezüger einer Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung haben keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung. Der Gesetzgeber hat diesen bewusst auf Bezüger einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung beschränkt, woran die…[…]