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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2014 | S. 194–199Es folgt Seite №194

Neuordnung der Stellung von Pflegefachpersonen in der Krankenversicherung?*

I. Ausgangslage

Im Sozialversicherungsrecht werden Sachleistungen (etwa Pflegeleistungen) mehrheitlich nicht durch die Versicherung selbst, sondern über aussenstehende Dritte erbracht. Hier stellt sich die Frage, wer zur Leistungserbringung zugelassen werden soll. Dem entsprechenden Entscheid kommt in verschiedener Hinsicht grosse Bedeutung zu. Zunächst fällt ins Gewicht, dass mit…

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