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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2015 | S. 193–193Es folgt Seite №193

Editorial

Das vorliegende, vierte Heft schliesst den Jahrgang 2015 ab. Sie, liebe Leserinnen und Leser, halten damit das 16. Heft in Händen und gehören hoffentlich bereits seit vier Jahren zu den treuen Abonnenten der im Jahr 2011 konzipierten Zeitschrift. Das vorliegende Heft ist thematisch zwei zukunftsträchtigen Themen, nämlich der Finanzierung der Pflegekosten und der Angehörigenpflege, gewidmet.

Die Finanzierung der Pflegekosten erfolgt einerseits objektbezogen (beim Pflegedienstleistungserbringer), andererseits subjektbezogen (beim Pflegebedürftigen). Bund und Kantone sehen dabei unterschiedliche objekt- und subjektbezogene Finanzierungsleistungen vor. Zwei Kernfragen dieses heterogenen Pflegefinanzierungssystems werden im vorliegenden Heft thematisiert. Andrea Domanig geht der Frage nach, ob und inwieweit eine Pflegezusatzversicherung notwendig oder sogar Luxus darstellt. Da im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Pflegekostenfinanzierung sowohl ambulante als auch stationäre Langzeitpflegekosten weitgehend durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Ergänzungsleistungen abgedeckt werden, besteht nach der Auffassung der Autorin keine Notwendigkeit, eine Pflegezusatzversicherung abzuschliessen.

Die Thematik der Pflegefinanzierung wird sich in Zukunft jedoch akzentuierter stellen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge alterungsbedingt Betreuungs- und Pflegedienstleistungen nachfragen, deren Finanzierung die öffentliche Hand heraus-, vielleicht zunehmend überfordert. Nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der ambulanten und stationären Pflegeversorgung werden dannzumal von zentraler Bedeutung sein, spielen aber bereits in der heutigen Praxis eine grosse Rolle, weil je nach Perspektive, wie Jürg Schläfli in seinem Beitrag darstellt, die ambulante oder die stationäre Pflegeversorgung als wirtschaftlicher zu qualifizieren ist. Ein ungelöstes Problem stellen insbesondere die in Franken und Rappen nicht berechenbaren Lebensqualitätsvorteile dar, wenn der Pflegebedürftige nach seinem Gusto die vielleicht ökonomisch – wie auch immer gemessene – billigere Pflegeversorgung haben möchte. Wie bereits in Heft drei angekündigt, äussert sich Jean-Damien Meyer im zweiten Teil seines Beitrages zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Pflegeversorgung nach Eintritt einer Urteilsunfähigkeit.

Das von Iren Bischofberger betreute Forum «Pflegende Angehörige» widmet sich einem an Aktualität zunehmenden Bereich der Pflegeversorgung. Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Versorgungsbeitrag; im Jahr 2013 etwa haben Frauen 11,4 und Männer 4,5 Stunden pro Woche für die Betreuung und Pflege von Erwachsenen aufgewendet. Karin van Holten, Jana Frässdorf, Agnes Leu, Marianne Frech, Heike Geschwindner, Salome von Greyerz, André Fringer und Wilfried Schnepp befassen sich in ihren Beiträgen mit verschiedenen Facetten der innerfamiliären Pflegeversorgung und machen deutlich, dass der Bundesrat mit Recht unlängst einen Aktionsplan verabschiedet hat, um Beruf und innerfamiliäre Pflege besser vereinheitlichen zu können. Die Forumsbeiträge verdeutlichen ferner, dass die Politik den Bereich der Angehörigenpflege – nicht zuletzt wegen der demografischen Veränderungen – umfassend zu fördern hat.

Die von Brigitte Blum-Schneider betreute Rubrik Gesetzgebung offenbart – wie immer – einen bunten Strauss von politischen Vorstössen sowie gesetzgeberischen Neuerungen und Anpassungen und verdeutlicht die Wichtigkeit der Pflege für das Recht. Iris Herzog-Zwitter und Hardy Landolt berichten über neuere Entscheide im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht und runden mit den Neuigkeiten das letzte Heft des vierten Jahrganges ab.

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine angenehme Lektüre und einem ebensolchen Winter, der, wenn Sommer und Herbst richtungsweisend sind, mild ausfallen und die Sonnenhungrigen unter uns erfreuen wird.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.