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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2016 | S. 193–193Es folgt Seite №193

Editorial

Das Jahr hat eben erst begonnen – und schon halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, das letzte Heft des Jahrganges in Händen. Die Redaktion wünscht Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr, darauf vertrauend, Sie auch im kommenden Jahr zu den treuen Lesern der Zeitschrift Pflegerecht – Pflegewissenschaft zählen zu dürfen.

Der wissenschaftliche Teil umfasst drei informative Beiträge zu verschiedenen Bereichen der Pflegeversorgung. Peter Breitschmid setzt sich mit der rechtlichen Problematik des nicht entscheidungsfähigen Patienten auseinander und analysiert diverse Problemlagen im Zusammenhang mit einer rechtlich mangelhaften Willensäusserung. Der zweite Teil der Abhandlung wird im kommenden Heft erscheinen. Henning Cramer und Monika Habermann stellen die Ergebnisse der «Pflegefehlerstudie» vor und schliessen mit ihrem Beitrag die Trilogie zu den Pflegefehlern ab. Genauso wie den Pflegefehlern inskünftig eine vermehrte Beachtung zu schenken ist, wird auch den Pflegeexperten eine zunehmend wichtige Rolle in der Schnittstelle von Pflege und Medizin zukommen, wie Christoph von Dach, Rahel Eschmann, Heidi Petry, Diana Staudacher und Rebecca Spirig zu Recht betonen.

Das von Julian Mausbach betreute Forum dieses Hefts ist der facettenreichen Problematik der Gewalt in der Pflege gewidmet. Sabine Hahn, Claudia Dell’Apollonia, Marianne Schärli-Purtschert, Patrik Honegger, Diana Staudacher, Dagmar Keller Lang, Dirk Richter, Rosa Maria Martinez und Michael J. Thali beleuchten in ihren Kurzbeiträgen Erscheinungsformen und Ursachen dieses Phänomens und räsonieren darüber, wie mit der Aggression im Pflegealltag umgegangen werden soll.

Die von Brigitte Blum-Schneider betreute Rubrik Gesetzgebung bietet einmal mehr ein Kaleidoskop von angedachten, diskutierten und kurz vor in Kraft stehenden pflegerelevanten Rechtsnormen. Ob dabei alle bestehenden oder neuen bzw. von welchen Interessengruppen auch immer gewünschten Gesetze und Verordnungen notwendig sind, mag für einen Juristen ein etwas ketzerischer Gedanke sein, aber er drängte sich vor. Die Rubrik Rechtsprechung enthält in diesem Heft eine Urteilsbesprechung von Andreas Petrik, die dem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung einer Pflegefachfrau bei ausstehenden Abklärungen zur Arbeitsfähigkeit gewidmet ist.

Ueli Kieser hat die Geschäftsführerin des SBK-ASI, Yvonne Ribi, zum Interview geladen. Die Interviewpartnerin erinnert in verschiedener Hinsicht an die ungeklärten Fragen und Herausforderungen, mit denen sich aktuell und inskünftig die Pflegenden und die von ihnen Gepflegten konfrontiert sehen. Es ist dabei unverkennbar, dass der Wille zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Pflegenden ungebrochen ist, auch wenn die Politik (vorderhand) die Zügel der Freiheit fest im Griff hat.

Das Heft schliesst mit ein paar Hinweisen auf zwei bundesrätliche Berichte zur Langzeitpflege und zur Zuständigkeit der Restfinanzierung, die sich mit den Herausforderungen der Pflegeversorgung in der Zukunft beschäftigen. Wie in der Schweiz üblich sollen die Erkenntnisse und Vorschläge erst in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden. Immerhin ist absehbar, dass die problematische und ungenügend geregelte Restfinanzierung der Pflegekosten im interkantonalen Verhältnis bald einmal vom Parlament geregelt sein wird.

Aber noch schneller sind der Advent und das Jahresende da – geniessen Sie nicht nur dieses Heft, sondern auch die Ruhe oder die Hektik der Festtage, ganz wie Sie mögen!

Herzlich Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.