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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2016 | S. 194–207Es folgt Seite №194

Der nicht entscheidungsfähige Patient

Patientenverfügung, keine Patientenverfügung, unklare oder überholte Weisungen (1. Teil)*

Die Entscheidungsfähigkeit der Patienten ist an sich Voraussetzung für das Zustandekommen des Behandlungsvertrags. Dem hypokratischen Eid gehorchend, kann allerdings die Behandlung des nicht entscheidungsfähigen Patienten nicht unterbleiben. Die Vorstellung, in Phasen oder im Zustand beeinträchtigter Entscheidungsfähigkeit fremden Behandlungsentscheiden ausgesetzt zu sein, verträgt sich indes…

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