Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2017 | S. 193–193Es folgt Seite №193

Editorial

Das Jahr 2017 geht langsam dem Ende zu. Die nahende Adventszeit wird durch das letzte Heft des Jahrganges, das Sie, sehr verehrte Leserinnen und Leser, in Händen halten, angekündigt und gibt dem Schriftleiter Gelegenheit, Ihnen nicht nur für die Treue im ablaufenden Jahr zu danken, sondern auch alles Gute im neuen Jahr zu wünschen.

Das Pflegerecht ist im «Fluss». Im ersten wissenschaftlichen Beitrag zeichnet Hardy Landolt die mannigfaltigen Entwicklungen im Pflegerecht der vergangenen Jahre nach. Der Beitrag entspricht einer erweiterten Fassung des Referates, das der Autor an der diesjährigen Gesundheits- und Pflegerechtstagung in Zürich zum selben Thema gehalten hat. Die beiden anderen wissenschaftlichen Beiträge widmen sich der Leistungspflicht des Ergänzungsleistungssystems für Pflegekosten. Anika Hemming analysiert die ergänzungsleistungsrechtliche Leistungspflicht, die zunehmend die Funktion einer «subsidiären Pflegeversicherung» einnimmt, und deckt zahlreiche Schwachstellen der derzeitigen Leistungsordnung auf. Ebenso thematisiert die Autorin die im Rahmen der anhängigen Ergänzungsleistungsreform angedachten Änderungen mit Bezug auf die ergänzungsleistungsrechtliche Leistungspflicht für Pflegekosten.

Thomas Gächter und Jürg M. Tiefenthal nehmen das Koordinationsverhältnis zwischen dem invalidenversicherungsrechtlichen Assistenzbeitrag und der ergänzungsleistungsrechtlichen Leistungspflicht für Pflegekosten unter die Lupe und betonen dabei die Autonomie der versicherten Person mit Bezug auf die Geltendmachung eines allfälligen Assistenzbeitrages. Beide Beiträge machen mehr als nur deutlich, dass die derzeitigen Leistungssysteme gemäss KVG, IVG und ELG zu kompliziert und nicht aufeinander abgestimmt sind. Das Parlament wäre gehalten, die derzeitigen Versicherungsansprüche für Betreuungs- und Pflegeleistungen zu reformieren und durch ein kohärentes Versicherungssystem zu ersetzen.

Thomas Gächter und Heidrun Gattinger betonen in ihrer Einleitung zum Forum zu Recht, dass die Impfung in der Pflege ein «Dauerbrenner» ist. Vor allem die Grippeimpfung hat jeden Herbst Saison und stellt das Pflegepersonal bzw. die Arbeitgeber in Spitälern und Heimen vor das Problem, ob und inwieweit ein Impfobligatorium zulässig ist. Die Autoren Robert Ammann, Yvonne Padrutt, Sarah Hack-Leoni, Petra Koller, Isabel Linda Geissberger, Judith Müller und Heidrun Gattinger äussern sich kompetent, knapp und knackig zum Pro und Contra eines Impfobligatoriums aus ethischer, medizinischer und rechtlicher Sicht. Ob all der Kontroversen erstaunt der Umstand, dass das Bundesgericht in all den Jahren des Widerstreits noch kein höchstrichterliches Diktum sprechen musste.

Brigitte Blum-Schneider referiert in der Rubrik Gesetzgebung die wie immer zahlreichen angedachten oder in Verwirklichung befindlichen Vorschläge des Gesetzgebers oder der Verwaltung und bestätigt, dass das Pflegerecht im «Fluss» ist. Hardy Landolt befasst sich in der Rubrik Rechtsprechung mit vier sozialversicherungsrechtlichen Entscheiden. Das Bundesgericht hat in jüngster Vergangenheit ein paar interessante Erkenntnisse in Bezug auf die krankenversicherungs- und ergänzungsleistungsrechtliche Leistungspflicht gewonnen. Noch interessantere Erkenntnisse hat Annette Biegger – Interviewpartnerin von Heidrun Gattinger – erfahren, als sie sich im Sommer 2017 in den USA aufgehalten und mehrere Akutspitäler besucht und sich darüber Rechenschaft abgelegt hat, welche Systemunterschiede zwischen den beiden Staaten bestehen. Die positiven und negativen Einsichten sollen in das 2018 startende Masterprogramm im Kanton Tessin einfliessen und dazu beitragen, dass in den Schweizer Akutspitälern die in den USA dokumentierten Fehler vermieden werden können und das Gute in der Fremde noch besser in der Heimat umgesetzt werden kann.

In der Hoffnung, dass Sie, werte Leserinnen und Leser, uns auch im neuen Jahr weiterhin gewogen sind, wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre und verbleibe bis dahin

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.