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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2019 | S. 185–185Es folgt Seite №185

Editorial

Die Zeit vergeht im Fluge! Kaum hat das Jahr 2019 begonnen, ist es schon wieder fast vorbei und halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, das letzte Heft des achten Jahrganges in Händen. Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle – vielleicht etwas verfrüht, dafür aber nicht minder herzlich – eine angenehme Adventszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich hoffe, dass Sie uns als Leser und Abonnenten auch im neuen Jahr weiterhin treu bleiben werden.

Der wissenschaftliche Teil enthält eine abwechslungsreiche Themenpalette. Thomas Gächter und Sarah Hack-Leoni befassen sich mit der Leistungspflicht für Prothesen und zeigen auf, dass die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme uneinheitliche Prothesenversorgungsansprüche abdecken. Heidrun Gattinger und Myrta Kohler widmen sich der Schnittstellenproblematik der stationären Kurzzeitpflege. Die stationäre Kurzzeitpflege stellt ein neues Versorgungsmodell dar, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Patienten die Möglichkeit zu eröffnen, nach einem kurzen stationären Aufenthalt wieder nach Hause zu können. Damit die Patienten zu Hause dauerhaft verbleiben können, sind gezielte Massnahmen bereits im stationären Umfeld, aber auch danach erforderlich.

Hardy Landolt äussert sich in seinen beiden Beiträgen zunächst zur Entstehungsgeschichte und den Berechnungsmodalitäten des Pflegekostenselbstbehalts gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. Der zweite Beitrag ist einer besonderen Problematik des Schadenausgleichsrechts gewidmet. Benötigt die versicherte Person behinderungsbedingt zusätzliche Dienstleistungen, ist aber in der Lage, diese selbst, wenn auch mit erhöhtem Zeitaufwand, auszuführen, stellt sich die Frage, ob für die Selbstpflege dieselben Versicherungsleistungen geschuldet werden.

Der Umgang mit süchtigen Personen, insbesondere solchen, die übermässig Alkohol konsumieren, stellt Ärzte und das Pflegepersonal vor schwierige menschliche und juristische Probleme. Kerstin Noëlle Vokinger und Peter Steiger präsentieren zu dieser Problematik ein Forum, wobei sie die Alkoholabhängigkeit im Spital ins Zentrum stellen. Peter Steiger, Tanja Krones, Philip Gut, Rahel Eschmann, Kerstin Noëlle Vokinger und Thomas Gächter befassen sich mit den verschiedenen Formen der Alkoholabhängigkeit und den sich daraus ergebenden ethischen und juristischen Fragestellungen. Es ist letztlich eine Abwägung im Einzelfall, ob die Patientenautonomie einer suchtabhängigen Person oder der Schutz der behandelnden Personen bzw. institutionelle Aspekte überwiegen.

Brigitte Blum-Schneider informiert unter der Rubrik Gesetzgebung einmal mehr in umfassender Weise über die nie versiegende Flut von parlamentarischen Vorstössen, Geschäften des Bundesrates sowie laufenden und abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben und Informationen der Verwaltung über pflegerelevante Fragen. Hardy Landolt referiert schliesslich zwei sozialversicherungsrechtliche Urteile des Bundesgerichts, welche die Pflege durch Angehörige und die psychiatrische Grundpflege betreffen. Nach dem einen Entscheid dürfen pflegende Angehörige, die von einem anerkannten Leistungserbringer angestellt sind, nur Grund-, nicht aber auch Behandlungspflegeleistungen erbringen. Der zweite Entscheid bestätigt, dass psychiatrische Pflegeleistungen auch bei versicherten Personen, die nicht über eine psychiatrische Diagnose verfügen, vorliegen können.

Das «Panta Rhei» des Pflegerechts gilt hoffentlich auch für Ihr Leben. Es wäre sehr angenehm, wenn die beständige Lektüre der Zeitschrift dazu beitragen würde, dass sich Ihr Wissen mit Bezug auf pflegerechtliche Fragen kontinuierlich erweitert. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein möglichst lehrreiches 2020 und verbleibe mit den besten Adventsgrüssen

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.