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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2017 | S. 61–62Es folgt Seite №61

Entscheid Nr. 88

Urteil Versicherungsgericht des Kantons Aargau vom 7.04.2015, bestätigt durch das Urteil des Bundesgerichts 9C_352/2015 vom 14. August 2015

Ergänzungsleistungen

Die Kosten einer notwendigen Fahrbegleitung sind ergänzungsleistungsrechtlich nicht zu vergüten, sofern sich die versicherte Person in einem Heim aufhält.

Sachverhalt

X.Y. ist infolge eines Sauerstoffmangels seit Geburt körperlich und geistig behindert und deswegen auf eine intensive Betreuung angewiesen. Seit früher Kindheit lebt er in speziellen…

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