Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 13. Februar 2017 (9C_657/2017)
Kinderspitex III:
Der IV-Tarif gemäss Rundschreiben Nr. 308 für die Leistungen der (Kinder-)Spitexorganisationen ist ein behördlicher Tarif und als solcher nicht anfechtbar. Eine abstrakte Überprüfung der Gesetzmässigkeit des IV-Tarifs entfällt somit. Die betroffenen Spitexorganisationen sind demgegenüber befugt, bei einer tieferen als in Rechnung gestellten…[…]