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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2018 | S. 101–104Es folgt Seite №101

Die unaufgeklärten Aufgeklärten und die Urteilsfähigkeit der beschränkt Urteilsfähigen

Was muss die Pflege aus juristischer Perspektive über die Urteilsfähigkeit wissen?

Aufgabe der Pflege ist die Förderung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen in allen Lebensaltern und in allen Fachbereichen, sowohl in der stationären und ambulanten Versorgung wie auch in begleiteten Tagesstrukturen.

Wie immer man diesen Auftrag auch umreisst: Aufgabe der Pflege ist primär die Pflege und nicht…

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