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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2018 | S. 125–127Es folgt Seite №125

Nr. 105

Urteil des Bundesgerichts, II. Zivilrechtliche Abteilung, vom 27. September 2017 (5A_732/2017)

Entscheid über Wohnform einer dauernd urteilsunfähigen Person

Aufgrund schwieriger Persönlichkeit des Lebenspartners und umfassender Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit der Patientin erachtet das Bundesgericht die Unterbringung in einer Klinik für geeigneter als in einer Alterswohnung mit der Betreuung durch Lebenspartner und Spitex.

Sachverhalt

B (geboren 1963) befindet…

[…]