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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2012 | S. 172–173Es folgt Seite №172

Nr. 15

BGE 136 II 393

«St. Galler Lohnklagen»

Die Vermutung einer geschlechtsbedingten besoldungsmässigen Benachteiligung kann nicht mit der Begründung umgestossen werden, andere weiblich besetzte Berufsgattungen würden nicht geschlechtsdiskriminierend behandelt werden.

Sachverhalt

Gegen den Entscheid der Regierung des Kantons St. Gallen, dass die Einstufung der an kantonalen st. gallischen Spitälern…

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