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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2012 | S. 140–149Es folgt Seite №140

Soziale Risiken im Pflegebereich –

Hinweise zum Unfall, zur unfallähnlichen Körperschädigung und zur Berufskrankheit

I. Fragestellung

Welche Risiken in der Sozialversicherung anerkannt werden und deshalb Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung geben, wird nicht unter besonderer Berücksichtigung einzelner Berufssparten oder Tätigkeiten bestimmt. Dennoch kann nicht übersehen werden, dass in bestimmten Gebieten einzelne Risiken eine besondere Bedeutung haben.

Vorliegend soll der Blick auf drei zentrale…

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