Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom , 9C_685/2012, zur Publikation vorgesehen
Wirtschaftlichkeit von Spitexleistungen bei einer Alzheimer-Patientin im fortgeschrittenen Stadium
Das Bundesgericht bestätigt im Grundsatz seine in BGE 126 V 334 entwickelte Praxis, nach welcher Spitexleistungen auch teurer sein dürfen als die von der Krankenversicherung zu tragenden Kosten bei der Unterbringung in einem Heim; dies jedenfalls dann, wenn der Nutzen der Spitexpflege für die versicherte Person klar höher einzuschätzen ist als jener der Heimpflege. Bei einer Alzheimerpatientin im fortgeschrittenen Krankheitsstadium, die nur noch wenig am sozialen und familiären Leben des Umfelds teilhat, darf allerdings nicht unbesehen davon ausgegangen werden, dass die Spitexpflege sich vorteilhafter auf den Gesundheitszustand auswirkt als die Heimpflege. Ohne das Vorliegen solcher Indizien rechtfertigt sich die Übernahme der…[…]