Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2019 | S. 85–90Es folgt Seite №85

Prämienverbilligung: materielle bundesrechtliche Vorgaben

I. Einleitung

Seit der Einführung des Obligatoriums in der Krankenpflegeversicherung leistet die öffentliche Hand ihren Beitrag an der Finanzierung in Form einer individuellen Prämienverbilligung. Bereits bei Erlass des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung überliess der Bundesgesetzgeber die Ausgestaltung der Prämienverbilligung weitgehend den Kantonen. Unter anderem aus finanzpolitischen…

[…]