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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2013 | S. 156–164Es folgt Seite №156

H. M. v. Sweden – der erste Entscheid des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

I. Einleitende Bemerkungen

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK)1 ist die Menschenrechtskonvention von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung, da Betroffene intensiv in die Ausarbeitung dieser Konvention eingebunden waren.2 Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen prüft Individualbeschwerden und gibt bei Verletzung von Konventionsrechten Empfehlungen…

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