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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2017 | S. 147–157Es folgt Seite №147

Bewegungseinschränkende Massnahmen: ein Dilemma für die Pflege in Langzeitinstitutionen

I. Einleitung

Bewegungseinschränkende Massnahmen (BEM) in der Pflege sind aus ethischer Sicht bedenklich, weil sie die individuelle Freiheit der betroffenen Personen einschränken, ihr Recht auf Selbstbestimmung missachten und ihre körperliche Integrität verletzen.1 Bei Pflegenden kann der Einsatz von BEM zu einem ethischen Dilemma führen: Einerseits haben sie eine negative…

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