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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2019 | S. 179–180Es folgt Seite №179

Nr. 118

Bezirksgericht Zürich 4. Juni 2019 (nicht rechtskräftig, Tagesanzeiger 06.06.2019)

Fahrlässige Tötung, Verzicht auf Bestrafung

Das Entstehenlassen einer Überwachungslücke bei der Aufsicht über einen suizidgefährdeten Patienten ist sorgfaltspflichtwidrig. Mindestens Rücksprache mit dem Arzt ist erforderlich. Auf eine Bestrafung kann verzichtet werden, sofern das Strafverfolgungsinteresse gering ist, etwa aufgrund eines getroffenen Vergleichs zur Wiedergutmachung des…
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