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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2012 | S. 111–113Es folgt Seite №111

Nr. 11

BGE 134 I 65 = Pra 2008 Nr. 86

Keine analoge Anwendung der EL-Regeln betreffend der Anrechnung von Verzichtsvermögen im Sozialhilferecht

Entsteht durch die Anrechnung eines Verzichtsvermögens im Rahmen der Ergänzungsleistungsberechnung eine Sozialhilfebedürftigkeit, kann die Sozialhilfebehörde keine Reduktion der Sozialhilfeleistung im Umfang des angerechneten, aber nicht vorhandenen Verzichtsvermögens vornehmen, sondern…
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