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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2013 | S. 123–124Es folgt Seite №123

Nr. 38

Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 31. Oktober 2012, 9C_365/2012

Kein Vorrang der Pflegebedarfsschätzung des Vertrauensarztes gegenüber der Bedarfsabklärung der Spitex

Art. 8 Abs. 3 KLV sieht zwar vor, dass der Vertrauensarzt die ärztlichen Aufträge oder Anordnungen bezüglich der Krankenpflege zu Hause überprüfen kann, wenn voraussichtlich mehr als 60 Pflegestunden pro Quartal benötigt werden. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass der Einschätzung des Vertrauensarztes generell Vorrang zukommt. Diese ist in der Regel nicht geeignet, die Anordnung des mit den gesundheitlichen Verhältnissen der versicherten Person vertrauten (Haus-)Arztes in Frage zu stellen, wenn sie ohne vorgängige persönliche Begutachtung erfolgt und lediglich auf Erfahrungswerten beruht.

Sachverhalt

Eine 1925 geborene Versicherte ersuchte um die Kostengutsprache von 106 Stunden und 56 Minuten pro Quartal…

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