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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2014 | S. 119–120Es folgt Seite №119

Nr. 57

Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 23. Januar 2014, 8C_625/2013

Anspruchsberechtigung gegenüber der Arbeitslosenversicherung bei Pflege auf Abruf

Bei der Arbeit auf Abruf besteht keine Garantie für einen bestimmten Beschäftigungsumfang, sodass die Person während der Zeit, in der sie nicht zur Arbeit aufgefordert wird, keinen Arbeits- und Verdienstausfall nach Art. 11 Abs. 1 AVIG erleidet. Von diesem Grundsatz kann jedoch…
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