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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2017 | S. 121–121Es folgt Seite №121

Nr. 92

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 29. Juli 2015 (PQ 150035-O/U)

Erforschung des Sachverhaltes von Amtes wegen und Hilfestellung für eine unbeholfene Partei

Wehrt sich eine offenkundig unbeholfene Partei gegen einen Entscheid, darf sich der Bezirksrat als gerichtliche Rechtsmittelinstanz nicht einzig damit begnügen, mittels einer Verfügung Frist zur Einreichung einer vollständigen Rechtsmittelschrift anzusetzen. Er hat den Sachverhalt von Amtes wegen…
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