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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2019 | S. 91–93Es folgt Seite №91

Datenschutz und Datensicherheit bei der Durchführung von Studien und Praxisentwicklungsprojekten in der Pflege

Ein gemeinsames Vorgehen in den vier universitären Spitälern der Stadt Zürich

I. Einleitung

Um Erkenntnisse aus der Praxis und der klinischen Versorgung zu untermauern, sind Datenerhebungen und Auswertungen von Routinedaten unverzichtbar. Diese sind heute in der Versorgung denn auch allgegenwärtig und werden zukünftig noch wichtiger werden. Klinische Forschungen am Menschen sind im Humanforschungsgesetz (HFG) geregelt. Der Anwendungsbereich des HFG betrifft Forschungsprojekte…

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