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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2017 | S. 158–162Es folgt Seite №158

Die Crux mit der Überwachung

I. Einleitung

Pflegebedürftige Personen können sich nicht mehr selber versorgen und benötigen je nach ihrem Gesundheitszustand zusätzliche Dienstleistungen (Beratung, Untersuchung, Behandlung usw.). Die von Dritten erbrachten Dienstleistungen unterscheiden sich nicht nur inhaltlich, sondern auch hinsichtlich der Intensität der Hilfeleistung. Inhaltlich sind hauswirtschaftliche oder administrative…

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