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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2012 | S. 247–249Es folgt Seite №247

Nr. 26

Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern vom 20. April 2011 (11 10 142) sowie; Urteil des Bundesgerichts, II. zivilrechtliche Abteilung, vom 5. September 2011 (5A_370/2011)

Beurteilung der Rechtmässigkeit der Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten (Art. 477 ZGB).

Fall einer Ehegattin, welche dem Erblasser trotz seinem sich kontinuierlich verschlechternden Zustand nicht die notwendige Hilfeleistung zukommen liess und ihm überdies auch noch finanzielle Unterstützung trotz Möglichkeit versagte. Aufgrund dessen wurde sie rechtmässig wegen schwerer Verletzung…
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