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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2013 | S. 218–223Es folgt Seite №218

Pflegekosten und Ergänzungsleistungen

I. Ergänzungsleistungsanspruch

Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn sie eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung beziehen oder Anspruch auf eine Invalidenrente der IV hätten, wenn sie die Mindestbeitragsdauer gemäss Art. 36 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung erfüllen …

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