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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2015 | S. 107–109Es folgt Seite №107

Angemessene Abgeltung der Leistungen nur für die Hausarztmedizin?

I. Ausgangslage

Der zentrale Begriff innerhalb von Art. 117a BV ist jener der medizinischen Grundversorgung, wobei innerhalb dieser Grundversorgung der Hausarztmedizin eine wichtige Rolle zukommt.1 Beim Begriff der medizinischen Grundversorgung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der weit gefasst ist. Die medizinische Grundversorgung umfasst den üblichen Bedarf der Bevölkerung an…

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