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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2012 | S. 249–251Es folgt Seite №249

Nr.  27

Urteil des Bundesgerichts, II. zivilrechtliche Abteilung, vom 12. April 2011 5A_436/2011 und 5A_443/2011

Beurteilung der Urteils(un-)fähigkeit des Testators (Art. 467 ZGB).

Die Urteilsfähigkeit des Testators gilt als Regel und wird somit vermutet. Die Vermutung wird jedoch umgekehrt, wenn sich der Erblasser im massgebenden Zeitpunkt in einem dauernden Zustand alters- und krankheitsbedingten geistigen Abbaus befand (E. 5.2.2). In diesem Fall ist der Beweis, dass der Testator im massgebenden…
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