Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Januar 2014 (LA130001-O/U)
Missbräuchliche Änderungskündigung – insgesamt 2 Monatslöhne und eine reduzierte Parteientschädigung als Entschädigung
Eine Änderungskündigung ist missbräuchlich, wenn mit dieser eine unbillige Vertragsverschlechterung herbeigeführt werden soll, die sich nicht durch betriebliche oder marktbedingte Gründe rechtfertigen lässt. Eine Lohneinbusse von 29 Prozent ist…[…]