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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2013 | S. 54–55Es folgt Seite №54

Nr. 33

BGE 138 V 206

Krankenpflege, nationale Zuständigkeit im Verhältnis Schweiz–Deutschland

Leistungen bei Krankheit an deutsche Sozialhilfebezüger. Zutreffend ist eine Einordnung bei den Leistungen der sozialen Sicherheit und nicht bei den Leistungen im Sinne einer Sozialhilfe. Deshalb besteht im konkreten Fall kein Anspruch darauf, in die schweizerische Krankenversicherung aufgenommen…
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