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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2012 | S. 178–180Es folgt Seite №178

Nr. 19

BGE 138 V 23

Wohnsitzfrage und Ergänzungsleistungen

Bei Heim- oder Anstaltsbewohnern führt die Verlegung des nach Art. 25 Abs. 1 oder 2 ZGB abgeleiteten zivilrechtlichen Wohnsitzes in einen andern Kanton zu einer Änderung in der örtlichen Zuständigkeit der EL-Behörden.

Sachverhalt

Die 1987 geborene, entmündigte und unter elterlicher Sorge stehende R. bezieht eine ganze Rente der…

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